Auf Fakeshop hereingefallen – so bekommen Sie Ihr Geld zurück

Was ist zu tun, wenn Sie bereits bei einem Fakeshop eingekauft haben?

In diesem Fall passt das Sprichwort „Zeit ist Geld“ wie die Faust auf´s Auge. Wenn Sie jetzt sehr schnell sind, dann haben Sie möglicherweise die Chance Ihr Geld ganz oder teilweise zu sichern.

Leider akzeptieren Fakeshops oftmals nur Bezahlung mittels Vorkasse. Das hat den Grund, dass es für Sie der schwierigste und härteste Weg ist, wieder an Ihr Geld zu kommen. Ist das Geld erst einmal überwiesen, hat auch Ihre Hausbank eigentlich keine Chance das Geld zurück zu buchen.

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Wenn Sie aber innerhalb von wenigen Tagen bei Ihrer Bank einen kostenpflichtigen Überweisungsrückruf tätigen, dann kommt zumindest ein klein wenig Bewegung in die Sache.

Vorher sollten Sie auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei erstatten und sich eine Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige aushändigen lassen. Diese können Sie Ihrer Bank zusätzlich vorlegenAlle Banken haben mittlerweile eine Compliance Abteilung und einen Geldwäschebeauftragten.

 

Dieser sollte eigentlich darüber informiert werden, wenn ein Überweisungsrückruf wegen Betrugsverdacht getätigt wurde.

Zusätzlich können Sie sich selbst telefonisch an die Compliance Abteilung wenden. Rufen Sie einfach in der Zentrale der betroffenen Bank an, lassen sich mit dem Geldbeauftragten verbinden und schildern Sie Ihr Problem. Weisen Sie auch daraufhin, dass sie bereits Anzeige bei der Polizei erstattet haben und teilen Sie das Aktenzeichen mit.

Mit etwas Glück – vielleicht haben sich auch schon andere Opfer an die Bank gewandt, bzw. einen Rückruf veranlasst – wird das Zielkonto gesperrt und Sie haben ein paar Tage mehr Zeit, um wieder an Ihr Geld zu kommen. Fragen Sie auch gezielt beim Geldbeauftragen nach, wie Sie wieder an Ihr Geld kommen können.

In vielen Fällen hilft auch ein sog. Dinglicher Arrest. Dieser kann über die zuständige Staatsanwaltschaft beantragt werden. Fragen Sie auch hier beim Geldwäschebeauftragten nach, ob Sie bei Vorliegen eines dinglichen Arrests ihr Geld zurück bekommen.

Falls dies möglich ist, kann die Polizeidienststelle, bei welcher Sie Anzeige erstattet haben über die Staatsanwaltschaft möglicherweise einen derartigen Dinglichen Arrest erwirken und Sie erhalten Ihr Geld zurück.

Sehen Sie davon ab, den Kontoinhaber zu kontaktieren. Betreiber von betrügerischen Online Shops suchen sich sog. „Finanzagenten“, die im guten Glauben ein Bankkonto eröffnen, aber weder mit dem Fakeshop noch mit den Zahlungseingängen etwas zu tun haben. Im Gegenteil: sie erwartet ein Strafverfahren wegen (fahrlässiger) Geldwäsche.