für Kinder ungeeignete Internetseiten
Das Internet bietet unendlich viele Inhalte und Möglichkeiten. Selbstverständlich gilt das auch für den Bereich der Pornografie. Die Tatsache, dass der Zugang zu deutschen Sexseiten für Kinder und Jugendliche nicht möglich sein darf, löst das Problem nicht, da diese Regelung für ausländische Anbieter nicht gilt.
Aus diesem Grund haben Kinder zunächst freien Zugang zu Pornoseiten und anderen Portalen, welche beispielsweise Gewaltdarstellungen zeigen.
Somit sind diese Internetseiten von Ihren Kindern problemlos und jederzeit auch über das Smartphone abrufbar.
Auch eine Beschränkung der Zugangsrechte für Kinder durch entsprechende Kinderschutz-Programme kann das Problem nur bedingt lösen, da entsprechend Videos und Fotos auch über das Handy und soziale Netzwerke verteilt und getauscht werden.
Neben der Pornografie stellen auch Gewaltdarstellungen ein massives Problem dar, da insbesondere brutale Videos mit echten Vorkommnissen wie Kriegsbilder und Filmen von Hinrichtungen nicht selten eine besondere Anziehungskraft für Kinder und Jugendliche haben.
Genau hier liegt aber das Problem, denn das Veröffentlichen bzw. das Verbreiten von bestimmten Inhalten stellt eine Straftat dar. Insbesondere bei Bilder und Videos , welche
Pornografie
Gewaltdarstellungen
extremistische Darstellungen
Darstellungen zeigen, kann eine Straftat im Raum stehen, wenn diese Inhalte Personen unter 18 Jahren zugänglich gemacht werden.
So sollten Sie sich im Zusammenhang mit verbotenen Inhalte gegenüber Ihrem Kind verhalten:
Sprechen Sie die Problematik verbotene und jugendgefährdende Inhalte
Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es auf derartige Seiten im Internet stoßen wird, bzw. entsprechende Bilder von Schulfreunden und Bekannten gesendet bekommt
Sagen Sie ihrem Kind, dass die Weiterleitung von pornografischem Material sowie das Versenden von Gewaltdarstellungen eine Straftat darstellen kann.
Seien Sie Ansprechpartner für Ihr Kind.
Das ist die Gesetzeslage:
§ 131 Strafgesetzbuch ==> Gewaltdarstellung
1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
Der Gesetzestext wurde der Einfachheit halber gekürzt.
Der Gesetzestext wurde der Einfachheit halber gekürzt.