Kinder und das Urheberrecht

Urheberrecht und die Rechte am eigenen Bild- das sollten Eltern wissen

Die klassische Videothek, wie das meine Generation noch kennt hat längst ausgedient. Filme werden sich online „gezogen“ und Musik auch auch dem Internet geladen. Dies ist in vielen Bereichen möglich, jedoch bieten hauptsächlich kostenpflichtige Anbieter die Möglichkeit die wirklich interessanten Filme und die wirklich gute Musik zu laden.

Allerdings sind nicht alle Inhalte, welche sich im Internet finden auch legal und dürfen ohne weiteres genutzt und vor allen Dingen nicht verbreitet werden. Das Tauschen und Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Werken stellt eine Straftat dar und zieht, was oftmals noch schlimmer ist, auch oftmals eine zivilrechtliche Forderung nach sich.

Wer sich also einen urheberrechtlich geschützen Film über eine (illegeale) Tauschbörse über das Internet lädt und diesen verbreitet (das geschieht sehr häufig automatisch), der macht sich strafbar und läuft Gefahr abgemahnt zu werden.

Aber nicht nur illegal geladene Filme stellen dabei ein Problem dar. Nicht selten filmen oder fotografieren Jungs die eigene Freundin beim Sex oder in einer anderen für das Mädchen peinlichen Situation. Gerade solche Fotos und Filme finden sich ganz schnell bei den Mitschülern am Smartphone. Neben der Tatsache, dass dies moralisch verwerflich ist, kann das auch ein Strafverfahren nach sich ziehen.

Meine Tipps für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken und Bildern:

Es dürfen nur erlaubte und für die freie Verwendung freigegebene Bilder, Musik und Filme genutzt werden.

Keine fremden Fotos oder fremde Musik für eigene Zwecke nutzen und nicht auf sozialen Medien posten.

Wer sich aktuelle Filme ansehen oder unbegrenzt Musik anhören will, der muss in den allermeisten Fälle hierfür zahlen. Kostenlose Angebote sollten vorab sehr genau (auch durch Eltern) geprüft werden.

Heimliche Filmaufnahmen oder Fotos von anderen Menschen sind nicht erlaubt und wer diese Aufnahmen veröffentlicht und anderen zur Verfügung stellt macht sich strafbar.